Klein gedruckt und doch so wichtig
Neue Gesetze und Bestimmungen: Auf die Branche kommen wieder zahlreiche wichtige Änderungen zu
von Ulrich Jungk
Alle Jahre wieder: Zum Jahresbeginn sind einige wichtige Gesetze in Kraft getreten:
Sozialversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. Im Westen steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitliche 3600 Euro (siehe Tabelle). Die Versicherungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro.
Sozialabgaben:
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent.Kinderlose müssen hierauf wie bisher auch schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen. Weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012.
Berufsgenossenschaft:
Die Pflicht für Unternehmer und ihre Ehegatten, sich bei der Berufsgenossenschaft (BGN) gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, ist zum Jahresbeginn 2008 erloschen. In Zukunft kann jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden, ob er sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten weiterhin mit dem System der BGN absichern möchte. Damit keine Absicherungslücke entsteht, läuft für die bisher pflichtversicherten Unternehmen der Versicherungsschutz als freiwillige Versicherung weiter. Allerdings mit geänderten Berechnungsgrundlagen. Sie kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten, eine freiwillige Versicherung zu beantragen: Entweder formlos unter der Betriebsnummer oder mit dem BGN-Antragsformular, das unter www.bgn.de zum Download bereit steht.
Abschreibungen:
Ab dem 1. Januar 2008 können nur noch selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort, also im Jahr der Anschaffung, als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten 150 Euro netto nicht übersteigen. Jetzt gilt: Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150,01 Euro bis 1000 Euro wird ein sogenannter Pool gebildet und ein Fünftel im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Der Restbetrag wird gleichmäßig über die folgenden vier Jahre verteilt als Betriebsausgabe abgezogen, also insgesamt pro Jahr 20 Prozent.
Unternehmenssteuerreform:
Die Körperschaftssteuer geht von 25 auf 15 Prozent zurück. Für Kapitalgesellschaften wird die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne auf 29,8 Prozent gesenkt. Die Berechnungsbasis bei der Gewerbesteuer wird erweitert. Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Kleinere und mittelgroße Firmen werden über eine verbesserte Rücklage für Anschaffungen entlastet. Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird abgeschafft (siehe Abschreibungen).
Erbschaftsteuer:
Zur seit langem geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer liegt inzwischen ein „Eckpunktepapier“ vor. Das Gesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden, dann aber rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Für Ehegatten soll der Freibetrag auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro und für Enkel auf 200.000 Euro angehoben werden, Allerdings werden Immobilien künftig neu bewertet – nach dem deutlich höheren vollen Verkehrswert.
Umweltzonen:
Die Autofahrer in Berlin, Hannover und Köln benötigen vom 1. Januar an farbige Plaketten, wenn sie die neuen Umweltzonen in der City befahren wollen. Weitere Städte werden folgen. Die Plakette kostet etwa 5 Euro, wer ohne erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
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