Am 1. Januar 2008 tritt die Unternehmenssteuerreform in Kraft. Einen Termin bei Ihrem Steuerberater sollten Sie aber schon jetzt und noch für dieses Jahr vereinbaren, denn insbesondere wenn Sie Fremdkapital benötigen, Investitionen tätigen möchten, Gewinne ausschütten, Objekte übernehmen oder verkaufen wollen, kann der richtige Zeitpunkt entscheidende Vorteile bringen. „Ziel der bereits im November 2005 anvisierten Unternehmensteuerreform ist eine Verbesserung der Standortattraktivität und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Folglich ist das Ergebnis besonders für ausländische Unternehmen positiv ausgefallen. Die Gegenfinanzierung kommt leider von Kleinbetrieben und Mittelständlern im Inland. Doch jede Reform bringt Vor- und Nachteile, und derjenige, der sich am schnellsten auf die neue Lage einstellt, wird Erfolg haben. Das heißt, die Unternehmen müssen noch dieses Jahr reagieren!“, rät Steuerexperte Harald Tittebrandt, T + H Eventus GmbH Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, der die wichtigsten Punkte für Unternehmer zusammenfasst.

Unternehmenssteuerreformgesetz 2008

Zu Beginn des kommenden Jahres tritt das Unternehmenssteuerreformgesetz in Kraft. Unser Kooperationspartner Fizzz gibt einen informativen Überblick über die wichtigsten Änderungen und hat den Steuerexperten Harald Tittebrandt von der T + H Eventus GmbH Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft dazu befragt. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig vor in Kraft treten des neuen Gesetzes Ihren Steuerberater auf dieses Thema und die Auswirkungen für Ihren Betrieb ansprechen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.

TERMINGESCHÄFT

Von Barbara Becker (Fizzz)

Neu und erst einmal positiv sind die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 15 Prozent und die geringere Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent statt bisher 5 Prozent. Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr können davon schon jetzt profitieren: Fällt der Bilanzstichtag z. B. auf den 30.6. und beginnt ab dem 1.7. das neue Wirtschaftsjahr, kann für diese sechs Monate in 2007 bereits der verminderte Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent geltend gemacht werden. Hingegen ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Die Einsparungen können demzufolge zwar geringer ausfallen, als auf den ersten Blick erwartet, trotzdem hat die Reform eine tatsächliche Entlastung bei den Kapitalgesellschaften zur Folge. Bei einem Gewerbesteuerhebsatz von 400 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag beträgt die Gesamtbelastung für Körperschaften 29,83 Prozent. Eine relevante Änderung ist auch die Thesaurierungsbegünstigung von Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Der im Unternehmen verbleibende Gewinn wird künftig auf Antrag genauso besteuert wie der einer Kapitalgesellschaft und zwar mit einem festen Steuersatz von 28,25 Prozent.

„Der Vorteil dabei ist, dass Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, günstiger besteuert werden als solche, die entnommen werden“, so Tittebrandt. Investitionen werden damit erleichtert und gefördert, da die Personengesellschaft ein höheres Eigenkapital hat. Gegenfinanziert wird dieses Bonbon allerdings mit einem Nachteil für Kapitalgesellschaften im Zuge der Gewinnausschüttung: Das Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009, stattdessen greift die neue pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Ausschüttungen, die dem Privatanleger nach dem 31.12.2008 zufließen. Im Betriebsvermögen von Personengesellschaften wird anstelle des Halbeinkünfteverfahrens das Teileinkünfteverfahren wie bisher  angewendet. Verkauft die Personengesellschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, z. B. Aktien, so sind daraus entstehende Gewinne und Dividenden nur noch zu 40 Prozent, statt wie bisher 50 Prozent, steuerfrei. Um Freibeträge besser zu nutzen, sollte die Realisierung also möglichst noch 2007 erfolgen.

Ein weiterer Punkt der Unternehmensteuerreform ist die eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften (sog. Zinsschranke). Mit einer Freigrenze von 1 Mio. Euro im Jahr dürften allerdings die meisten Gastronomen auskommen, unterhalb dieser  Freigrenze, d. h. bis zur Summe von 999.999  Euro, bleiben die gezahlten Zinsen weiterhin voll abzugsfähig.

Änderungen bei der Gewerbesteuer: Auch die gewerbesteuerliche Behandlung von  Leasingraten, Miet- und Pachtzinsen, Lizenzen  und Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters wurde verändert. Beispiel Leasing: 20 Prozent der Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens müssen bei der  Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Allerdings  gibt es hier einen Freibetrag von 100.000 Euro im Jahr, wobei Entgelte für Schulden (auch kurzfristige) mit hinzugerechnet werden. Hierbei kann es zu Doppelbelastungen bei  Pächter und Verpächter bzw. Leasingnehmer und Leasinggeber kommen.

Beispielrechnung:

Zinsen: 50.000 EUR
Ansatz 100 %: 50.000 EUR

Raummiete: 100.000 EUR
Ansatz 75 %: 75.000 EUR

Leasingaufwendungen: 125.000 EUR  (für bewegliche Wirtschaftsgüter)
Ansatz 20 %: 25.000 EUR
_____________________________

Summe: 150.000 EUR

Abzüglich Freibetrag: 100.000 EUR

Zinsen /fiktive Zinsen
nach Freibetrag: 50.000 EUR

davon sind 25 % dem Gewerbeertrag
hinzuzurechnen: 12.500 EUR

Die Gewerbesteuerbelastung beträgt bei einem Hebesatz von 400 % also 1.750 EUR

„Die Rahmenbedingungen für Leasing sind damit etwas schlechter geworden, trotzdem sollte man diese Finanzierungsform jetzt nicht pauschal als nachteilig abqualifizieren“, so Tittebrandt. „Man muss sich die Finanzierung insgesamt anschauen und dann entscheiden, ob Leasing oder eher ein Darlehen zu bevorzugen ist – besonders im Hinblick auf die Bilanzkennzahlen und ein Kredit-Rating.“

Auch die Abschreibungsmodalitäten ändern sich: Statt der höheren degressiven AfA  (Abschreibungen für Anlagevermögen), die jedes Jahr den verbliebenen Restwert zugrunde  legte, wird zukünftig linear abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sinkt ab 2008 die Grenze der Abzugsfähigkeit von 410 Euro auf 150 Euro. Hier gilt: Anschaffung im Zweifelsfall noch 2007 tätigen. Auch die Regelung zu Ansparrücklagen (neu: Investitionsabzugsbetrag) verändert sich: Wer eine Ansparrücklage für Investitionen im Anlagevermögen bildet, z. B. für die Anschaffung einer neuen Küche, kann den Gewinn um 40 Prozent  der Anschaffungskosten im Voraus mindern. Vorteil ab 2008: Dies gilt auch für gebrauchte  Wirtschaftsgüter! Diese also ggf. lieber erst im nächsten Jahr kaufen. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen, die vom Betriebsvermögen abhängen. Die Ansparrücklage wird künftig außerhalb der Bilanz gebildet, bisher stand sie auf der Passivseite der Bilanz. Die zukünftige Folge: Weniger Schulden, der Betrieb steht  gegenüber der Bank und im Rating besser da. Für den Kauf/Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist der Jahreswechsel ebenfalls ein wichtiges Datum: Will ein Unternehmer  eine GmbH kaufen oder verkaufen, kann er in  diesem Jahr noch den Verlustvortrag nutzen. Ab 2008 entfällt diese Möglichkeit.

FAZIT: Während internationale Investoren von der Unternehmensteuerreform profitieren, ist es für die Kleinen und Mittelständler wieder einmal komplizierter geworden. Bei noch mehr Entscheidungen müssen Steueraspekte berücksichtigt bzw. Berater befragt werden. Das kostet Zeit und Geld und ist ein weiterer Nachteil im internationalen  Wettbewerb!

DIE WICHTIGSTEN NEUHEITEN  DER UNTERNEHMENSTEUERREFORM:

  • Körperschaftssteuersatz sinkt auf 15 %
  • Gewerbesteuermesszahl sinkt auf 3,5 %
  • Gleichstellung der Gewinnbesteuerung  von Personen- und Kapitalgesellschaften auf Antrag
  • Gewerbesteuer und Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben mehr
  • Eingeschränkter Verlustabzug bei  Kapitalgesellschaften, wenn Anteile veräußert werden
  • Veränderte Abschreibungsmodalitäten
  • Pauschale Besteuerung von Kapitaleinkünften ohne Freibeträge bei  Zufluss nach dem 31.12.2008

Harald Tittebrandt, Steuerberater, ist Geschäftsführer der T + H Eventus GmbH Wirtschafts- und  Steuerberatungsgesellschaft  www.th-eventus.de  Tätigkeitsschwerpunkte seiner Kanzlei sind Steuergestaltung, Zollrecht,  Umwandlungssteuerrecht, Sanierung und Finanzplanung

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