Rauchverbot in der Gastronomie

Der 1. Januar 2008 war für die meisten Gastronomen in Deutschland ein wichtiger Stichtag. An diesem Tag trat in fast allen 16 Bundesländern das Rauchverbot in Kraft.  Zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kam es nicht. Welche Gastronomiebetriebe betroffen sind, wo welche Ausnahmen gelten und wie im einzelnen mit Bußgeldern verfahren wird – diese Fragen werden in jedem Bundesland unterschiedlich beantwortet.

Verschaffen Sie sich hier einen schnellen Überblick über die für Sie gültigen Bestimmungen. Unsere Infoblätter informieren Sie nach Bundesland sortiert über die aktuelle Gesetzeslage.

Infoblatt Baden-Württemberg
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Bayern
Stand: Juli 2008
 
Infoblatt Berlin
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Brandenburg
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Bremen
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Hamburg
Stand: November 2007
 
Infoblatt Hessen
Stand: November 2007
 
Infoblatt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: November 2007
 
Infoblatt Niedersachsen
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Nordrhein-Westfalen
Stand: Januar 2008
 
Infoblatt Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Saarland
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Sachsen
Stand: Mai 2008
 
Infoblatt Sachsen-Anhalt
Stand: Januar 2008
 
Infoblatt Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2009
 
Infoblatt Thüringen
Stand: Januar 2008
 

 

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Wie wirkt sich das Rauchverbot bei Ihnen aus?

Umsatz geht zurück
Umsatz ist konstant
Umsatz steigt
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